Geschützte Hölzer – Honduras-, Madagaskar und Granadillo-Palisander, Madagaskar-Ebenholz, Thailändisches Palisander, Cocobolo

Die oben genannten Holzarten wurden im Rahmen der 16. Vertragskonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen ab 12. Juni 2013 neu in den Anhang II CITES aufgenommen.

Im Unterschied zu Rio-Palisander, welcher in Anhang III aufgeführt ist, sind die Regelungen in Anhang II nicht ganz so streng gefasst. Z.B. dürfen die Hölzer noch unter bestimmten Bedingungen außerhalb der Europäischen Union ein-, bzw. ausgeführt werden.

Folgen für den Gitarrenbauer

Für den Handel mit diesen Hölzern innerhalb der Europäischen Union benötigt der Gitarrenbauer nun einen Nachweis der rechtmäßigen Einfuhr (z.B. Kopie der Einfuhrgenehmigung). Mit Handel ist dann natürlich auch der Verkauf von Gitarren aus eben diesen Hölzern gemeint.

Für sogenannte Altbestände oder auch Vorbesitzware, also Hölzer, die der Gitarrenbauer vor dem 12.06.2013 erworben hat, muss er einen Nachweis bei der Unteren Naturschutzbehörde erbringen. Es muss eine schriftliche Anmeldung der Altbestände mit Vorlegen der Rechnung und Fotos des Bestandes sowie Nennung des Lagerplatzes erfolgen.

Daraufhin stellt ihm die Behörde eine Bescheinigung über die Anmeldung des Altbestandes aus.

Von nun an muss er, ebenso wie wir bereits in unserem Artikel über Rio-Palisander beschrieben haben, Buch führen über ausgehende Holzmengen.

 

Worauf müssen Käufer achten

Anders als beim Rio-Palisander, benötigt der Gitarrist beim Kauf einer Gitarre aus Thailändischem Palisander, Cocobolo, Granadillo-, Honduras-, Madagaskar-Palisander oder Madagaskar-Ebenholz oder mit Teilen aus diesen Hölzern kein sogenanntes CITES  (das ist das Formular der Unteren Naturschutzbehörde, das dem zukünftigen Käufer bescheinigt, dass es sich bei dem verwendeten Holz um zertifiziertes Holz handelt).

Achten Sie jedoch darauf, dass Sie beim Erwerb einer Gitarre aus den genannten Hölzern einen formlosen schriftlichen Nachweis erhalten. Dies kann durch einen Zusatz in der Rechnung erfolgen, wie z. B.:

Das für diese Gitarre verwandte Holz der Art "xxx" Menge:"xxx" stammt aus meinem bei "entsprechende Behörde" registrierten Altbestand (Erwerb vor dem 12.06.2013).

Sofern Sie Ihre Gitarre bei einem Händler erwerben, sollte auf der Rechnung ein ähnlicher Hinweis stehen, der Aufschluss darüber gibt, aus wessen Altbestand die verwendeten Hölzer stammen.

 

Unsere Konzertgitarre Modell Evolution M verfügt über Boden und Zargen aus Madagaskar-Palisander.