Zertifizierter Rio-Palisander

Rio-Palisander unterliegt seit 1992 dem Artenschutz gemäß Washingtoner Artenschutzübereinkommen. In der EU wird dieses Übereinkommen durch eine EU-weit geltende Verordnungen umgesetzt (EG-VO 338/97).

Diese Verordnung war 20 Jahre lang in Gitarrenbauer- und -spieler-Kreisen ziemlich unbekannt, bis im Jahr 2012 durch Beschlagnahmung von Gitarren bei Konzerten und andere Extremmaßnahmen ein Aufschrei durch die Branche ging. Einen ausführlichen Artikel hierzu gibt es auf  www.Rio-Palisander.de.

Mittlerweile hat sich die Situation beruhigt und wir lernen, mit der Verordnung umzugehen.

Was bedeutet die Artenschutz-Verordnung für den Gitarrenbauer

Wenn ich als Gitarrenbauer Holzvorräte an Riopalisander besitze, muss ich einen Nachweis erbringen, dass diese vor dem 20.07.1992 geschlagen bzw. erworben wurden. Für vorrätige Gitarren, die aus Riopalisander gebaut wurden, gilt dasselbe.

Der Holzvorrat muss gewogen und bei der Unteren Naturschutzbehörde angemeldet werden. Den Nachweis über das Alter erbringt man am besten durch Rechnung, wenn es keine Rechnung mehr gibt, werden aber auch Bescheinigungen akzeptiert in der Art z. B., dass der Vorbesitzer bestätigt, wann das Holz gekauft wurde und wie alt es war.

Die Untere Naturschutzbehörde stellt dann ein Zertifikat für das Holz aus, so dass es von da an straffrei genutzt werden kann.

Über diese Altbestände muss von da an Buch geführt werden im eigens dafür vorgesehenen Aufnahme- und Auslieferungsbuch für den Handel mit geschützten Arten. In die erste Zeile ist der Gesamtbestand einzutragen. Für jede entnommene Menge ist das Gewicht, der Verwendungszweck, die Nummer des Instruments, das Datum und der Käufer einzutragen.

Sobald eine Gitarre aus Riopalisander oder mit Teilen aus Riopalisander fertiggestellt ist, wird sie fotografiert. Zusammen mit einer Kopie, die den Eintrag im Aufnahme- und Auslieferungsbuch zeigt, werden die Fotos an die Untere Naturschutzbehörde geschickt. Diese stellt dann das sogenannte CITES aus. Dieses Formular bescheinigt dem zukünftigen Käufer dieser Gitarre, dass es sich bei dem verwendeten Rio-Palisander um zertifiziertes Holz handelt.

Was ist vom Käufer zu beachten

CITES Seite 2

Kaufen Sie keine Gitarre aus Riopalisander ohne CITES! Sie könnte konfisziert werden. Auch wenn nur kleine Teile des Instruments aus Rio-Palisander sind, z. B. der Steg, muss dieses Holz zertifiziert sein.

Das CITES enthält eine Beschreibung der Gitarre, den Namen des Herstellers, also des Gitarrenbauers, und ist nur gültig mit dem Anhang, auf dem die Fotos der Gitarre zu sehen sind. Die zwei Blätter des CITES sind zusammengeheftet und an der Heftung mit einem Siegel des Regierungspräsidiums versehen.

Wir sind in der glücklichen Lage, noch einen schönen zertifizierten Bestand an Riopalisander zu besitzen. Was daraus entstehen kann, sehen Sie zum Beispiel bei unserem Stahlsaiten-Modell S-Custom.